FOTO: FREEPIK.COM 14 SZENE das stärkste Polizeigesetz bundesweit, welches die ermittelnden Behörden dazu veranlasst, auch bei kleinerem Vergehen sofort alle Register zu ziehen – so werden alle verfügbaren Methoden bei den Ermittlungen eingesetzt. Man will damit, verdachtsunabhängig oder auf begründeten Verdacht, einen „Beifang“ generieren – also das Aufdecken vermeintlich weiterer Straftaten ermöglichen. Dieses Vorgehen ist höchst problematisch und für die einzelne Person womöglich eine unaushaltbar, belastende Situation. VOR DEM GESETZ SIND ALLE … UNGLEICH? So verschieden unsere aufgezeigten Fälle auch sind, alle haben sie gemein: „Es mutet an, dass wir alle mitnichten vor dem Gesetz gleich sind, wie es in unserem Grundgesetz (Art 3. (1)) festgeschrieben steht.“ Staatlich gefördert mit softwaregestützten Überwachungsmethoden wie aus alten bekannten und dunklen Zeiten. Unseres Wissens nach wurde also ein gleicher klar definierter Sachverhalt (Vergehen nach § 184 StGB), bei gleichen Voraussetzungen (Person ist nicht vorbestraft oder etwa polizeilich aufgefallen, Beweismittel war zumeist ein Screenshot durch zuständige Landesmedienanstalt angefertigt und zur Anzeige gebracht) in drei Bundesländern mit persönlichen, oftmals psychischen Folgen für den betreffenden Menschen, komplett anders behandelt. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, Gleiches ungleich zu behandeln. Ebenso darf Ungleiches nicht gleichbehandelt werden. Kurz gefasst könnte man sagen: Gleiches Recht für alle: Wo gilt dies? Im Ermittlungsverfahren, also am Anfang eines Verfahrens wohl schon mal nicht. Vor Gericht? Bisher gibt es niemanden, der ein Verfahren vor ein deutsches Gericht brachte und sich gegen das Jugendschutzgesetz wehren wollte. Das macht eigentlich auch keinen Sinn, da es durchaus sinnvoll ist, Kinder und Jugendliche vor Gefahren des Internets zu schützen. Aber in so einer Art und Weise der Unterschiedlichkeit, mit vollkommen unterschiedlichen, vermeintlich willkürlichen Polizeimethoden und ungleichem Verfahrensende? SEXPOSITIVE LÖSUNGEN SCHAFFEN! Die Anwendung von KI zur Überwachung des Internets, die daraus resultierenden polizeilichen Ermittlungsverfahren sind einerseits sicherlich sinnvoll und richtig, doch muss genauer auf die Verhältnismäßigkeit geschaut werden. Wir – Tim und Julian – und sehr, sehr viele andere Pornoschaffende wollen keine Gesetze brechen, Kinder und Jugendliche gefährden oder unwissentlich etwas tun, was eine andere Person schädigt. Warum also entwickeln die Landesmedienanstalten nicht selbst, neben ihrem vom Steuerzahler teuer bezahlten KI-Programm „KIVI“, auch eine eigene Software zur Altersverifizierung für Sexarbeitende im Pornobusiness oder mindestens einen Leitfaden für Pornoproduzierende und in der Sexwelt arbeitende Menschen? Ach ja – weil das Thema eigene Sexualität und Pornokonsum in Deutschland immer noch an sehr vielen Stellen ein großes Tabuthema ist: Nicht zuletzt gibt es auf der ganzen Welt immer wieder auch gesellschaftliche und politische Kräfte, welche gegen Pornografie ankämpfen, sie regelrecht vernichten wollen. Welch ein großer Selbstbetrug angesichts der Statistiken zum Pornokonsum allein in Deutschland, denn Sexarbeit, Prostitution und Pornos gehören schon immer zum menschlichen Dasein, wie Sex zum Spaß oder zur Fortpflanzung z. B. innerhalb einer Partnerschaft. PLATTFORM-ANBIETER IN DIE PFLICHT NEHMEN! Zu unserem Thema der „einfachen Pornografie“ sollte die Gesellschaft schon heute erkennen, dass es in Zeiten von Selbstvermarktung durch OnlyFans/JustForFans und anderen nicht allein im Auftrag der pornoschaffenden Privatpersonen liegen kann, den Jugendschutz zu wahren. Einfache Nutzer von Internet-Plattformen Superreicher sollten nicht am Ende die Rechnung bezahlen müssen, wenn eine große Internet-Plattform mit ihrer ganzen technischen Infrastruktur in der Lage ist, Schutzmechanismen einzubauen. Individuen sollten auch nicht daran gehindert werden, sich frei zu entfalten, das Bewusstwerden von Sexualität und Freiheit gerade mit dem eigenen Körper zu leben. Unsere Gesellschaft muss anfangen, oben Benanntes zu akzeptieren, und sollte einen nicht zerstörerischen Weg gehen, damit es aufhört, Sexarbeitende zu kriminalisieren. Diese Forderung bedeutet nicht, Gesetze gänzlich aufzuweichen und keinerlei Konsequenzen für Fehlverhalten mehr auszusprechen, aber es muss der aktuellen Lebensrealität von Menschen angepasst sein und fair ablaufen. *Tim & Julian Dies ist eine redaktionell gekürzte Fassung. Wie es mit Tim und Julian weitergegangen ist und ob die beiden mit einem blauen Auge davongekommen sind, lest ihr auf www.maenner.media/ gesellschaft/community.
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